Seit dem 1. Januar 2016 gelten die neuen Kriterienbögen für die Klassifizierung von Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Privatzimmern.
Die Kriterien wurden 2015 in einem Arbeitskreis aus Vertretern der Landestourismusorganisationen, Gastgebern und Gästen sowie Vertretern des Hotelverband Deutschland e.V. und der Bundesarbeitsgemeinschaft Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. überarbeitet und an die Erwartungen der Gäste angepasst.
Alternativ zu einer eigenen, internen Prüfkommission können Lizenznehmer die Dienstleistungen eines zertifizierten DTV-Prüfers nutzen. Diese Prüfer sind durch die DTV Service GmbH für ihre Aufgabe geschult und haben außerdem den Vorteil der Neutralität.
- Für jedes klassifizierte Objekt erhält der Gastgeber eine Urkunde.
- In der Urkunde ist das klassifizierte Objekt bezeichnet, die maximale Belegung, das Stterneergebnis und die Gültigkeitsdauer.
- Die Urkunde sollte im klassifizierten Objekt für die Gäste sichtbar sein z. B. Infomappe, Aushang.
Bei der Klassifizierung wird die maximale Personenbelegung des klassifizierten Objektes festgelegt.
Der Vermieter ist an diese Festlegung gebunden und verpflichtet sich, die angegebene Personenzahl konsequent in allen Werbemitteln beizubehalten und zu kommunizieren.